Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Die Anzahl der Fahrstunden ist individuell und von den Fähigkeiten des einzelnen Fahrschülers abhängig. Da wir nicht an feste Wegstrecken gebunden sind, können wir auch persönliche Wünsche in die Ausbildung einfließen lassen.
Gegen Ende der Ausbildung werden die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten absolviert.
Für die Klassen B, A und A1 (Ersterwerb):
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahnen
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahnen
- 1 Stunde à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse B196:
- mindestens 5 Einheiten à 90 Minuten
Für den Erwerb der Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bei Erweiterung der Klasse A1 auf A2 sowie von Klasse A2 auf A sind ebenfalls keine Sonderfahrten vorgeschrieben. Es sind nur Übungsfahrten zur Erlangung der Prüfungsreife erforderlich.