Ablauf:
• Frühstens mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B oder B 197 machen
• Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen
• Maximal 1 Monat von dem 17. Geburtstag die praktische Praxisprüfung ablegen
• Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt in Deutschland und Österreich.
• Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen AM und L auch alleine gefahren werden.
• Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird.
• Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
• Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.
• Die Prüfbescheinigung ist ab dem 18. Geburtstag noch 3 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die Prüfbescheinigung gegen den Führerschein ausgetauscht werden.