Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die wegen Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.
Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin dem Amt keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Teilnahmebescheinigung nachreicht.
mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer
4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Beobachtungsfahrten (Fahrproben) in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt.
Es findet keine Prüfung statt.
Wer vollständig an allen Sitzungen teilgenommen hat (Es besteht Anwesenheitspflicht!), erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist eingereicht werden.
mindestens 2, höchstens 4 Wochen
auf Anfrage