Aktuelles

Aktuelles



Terminvereinbarungen und -absagen


Liebe Fahrschüler,

 

bei der Einteilung der Fahrstunden sind wir stets bemüht, eure Terminwünsche zu berücksichtigen.

 

Solltet ihr dann zu Hause feststellen, dass der vereinbarte Termin nicht passt oder sich mit einem anderen überschneidet, bitten wir, die Fahrstunde rechtzeitig (jedoch spätestens 24 Stunden vorher) abzusagen. Andernfalls behalten wir uns vor, die ausgefallene Stunde mit ¾ des Fahrstundenpreises in Rechnung zu stellen.


Terminvereinbarungen bzw. Absagen von Terminen können nur telefonisch oder persönlich erfolgen. Bitte nicht per E-Mail.

 

Vielen Dank für euer Verständnis!

Unsere Filialen
Filiale Emmelshausen
Filiale St. Goar
Unsere Leistungen
  • Aufbauseminar für Fahranfänger

    Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. 


    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Auffrischung der Fahrpraxis

    Fit für den Straßenverkehr von heute? Angst vor Autobahnfahrten? Wir machen Sie vertraut mit neuen Regeln und Verkehrszeichen.


    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Begleitetes Fahren mit 17

    Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B (Auto) erwerben kann, aber bis zum 18. Geburtstag nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland oder Österreich fahren darf.


    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Fahrschulwechsel

    Sie wissen nicht mehr weiter und benötigen dringend Hilfe?

    Kontaktieren Sie uns.


    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Theorie Intensivkurs

    Jährlich in den Sommerferien bieten wir einen Intensivkurs für die theoretische Führerscheinausbildung in unserer Filiale in Emmelshausen an. Hier haben Sie die Möglichkeit, in sieben Tagen den kompletten Theorieunterricht zu absolvieren.


    Mehr Informationen finden Sie hier.

Ausbildungsklassen
  • B, BE, B197, B78

    • Klasse B: Kraftwagen bis 3,5 t zG mit max. 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz und Anhänger bis 750 kg zG
    • Klasse BE:  Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg bis 3,5 t zG

    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • A1, A2, A, B196

    • Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125ccm, max. 11KW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1KW/KG, keine Begrenzung auf 80 km/h
    • Klasse A2: Krafträder bis 35KW, Verhältnis Leistung/Leermasse max 0,2KW/KG
    • Klasse A: Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h dürfen dabei über 35 kW Motorleistung und ein Leistungsgewicht von über 0,2 kW/kg besitzen
    • B196: Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm, max. 11KW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1KW/KG, keine Begrenzung auf 80 km/h

    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Mofa, AM

    • Klasse MOFA: Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor; max. 25 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
    • Klasse AM: Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm

    Mehr Informationen finden Sie hier.

  • L

    • Klasse L: Zugmaschinen bis max. 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger 25 km/h); Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h

    Mehr Informationen finden Sie hier.

Unser Team
Share by: